30.9.2023
Die Initiative zur Lockerung des Bewohnerparkens in Hamburg erhält Zuspruch, insbesondere von Handwerksbetrieben und Pflegediensten. Bisher dürfen nur Bewohner dauerhaft in diesen Zonen parken, während Handwerker und Pfleger Ausnahmegenehmigungen benötigen, die teuer und manchmal auch abgelehnt werden. Das geplante Ändern des Straßenverkehrsgesetzes soll lokalen Unternehmen und Sozialträgern ein gesetzliches Parkrecht verschaffen. Dies stößt auf Erleichterung bei Handels- und Handwerkskammern sowie Sozialverbänden. Die Zustimmung des Bundestags wird nun angestrebt, um diesen Vorschlag noch in diesem Jahr umzusetzen. Trotz positiver Reaktionen sehen Wirtschaftsvertreter noch weitere Hürden, um Firmen in Mischquartieren gleiche Parkbedingungen wie den Bewohnern zu ermöglichen.
Wo liegen die generellen Unterschiede?
Anliegerparken:
- Berechtigung: Nur Anwohner dürfen dauerhaft parken.
- Genehmigung: Bewohner können eine Parkerlaubnis erwerben.
- Kosten: Gebühren für die Parkerlaubnis fallen an.
- Zielgruppe: Exklusiv für Bewohner in bestimmten Wohngebieten.
- Begrenzung: Parken für Nicht-Anwohner in der Regel nicht gestattet.
Quartiersparken:
- Berechtigung: Weitere Nutzer wie Handwerker, Pflegedienste, Lieferanten erhalten Parkrechte.
- Gesetzliche Regelung: Änderungen im Straßenverkehrsgesetz ermöglichen Parkrechte für ansässige Unternehmen.
- Erleichterung: Ziel ist es, das Parken für Gewerbetreibende zu erleichtern.
- Kosten: Voraussichtlich weniger kostenintensiv als individuelle Ausnahmegenehmigungen.
- Zielgruppe: Nicht nur Anwohner, sondern auch lokale Firmen und Sozialträger.
Die Änderungen zielen darauf ab, das Parken in bestimmten Gebieten für Gewerbetreibende zu verbessern und zu erleichtern, im Gegensatz zur bisherigen Exklusivität für Anwohner.
Nachfolgende Link zum Beitrag des NDR: